Die E-Mail: Der Dinosaurier der Online-Welt

E-Mail Marketing

Seit der ersten versendeten E-Mail im Jahr 1971 hat sich viel getan. Jahr für Jahr schritt die Technologie voran und ermöglichte neue Formen der Werbung im Internet. Doch dennoch sollte man diese Marketing Möglichkeit nicht unterschätzen.

 

Viele Online-Marketer halten E-Mail Werbung bzw. Newsletter für ,,Out“. Doch die Zahlen sprechen eine andere Sprache: Laut Statista wird die E-Mail im Jahr 2019 von rund 2.9 Milliarden Menschen verwendet.
Die Gründe für die Beliebtheit: Informationen zu einem neuen Produkt oder persönlichen Interessen sowie Rabatte und Sonderangebote. Kurz gesagt – auf dem neuesten Stand bleiben.
Aus Sicht eines Online-Markters sind aber vor allem auch die Gründe wichtig, warum Personen sich von Newslettern abmelden. Hier spielen vor allem zwei Aspekte eine Rolle: Uninteressante Informationen und zu viele E-Mails. Stellt sich die Frage: Worauf sollte man achten, um möglichst viel Erfolg zu haben?
Möchte man E-Mail Adressen sammeln, eignet sich beispielsweise die eigene Webseite gut. Hier unterscheidet man zwischen Eintragungsformularen und der ,,aggressiveren“ Form, Pop-Up Fenstern. Statistisch gesehen verzeichnen letztere eine höhere Anzahl an Eintragungen, weil man sozusagen unumgänglich damit konfrontiert wird. Doch von vielen Nutzern werden Pop-Ups als lästig angesehen. Daher sollte man sich in jedem Fall genau überlegen, für welche Form man sich entscheidet.
Beim Versand von E-Mail ist neben dem themenrelevanten und interessant aufbereiteten Inhalt vor allem auf den Betreff der E-Mail zu achten. Er entscheidet darüber, ob sie im Spam-Ordner des Empfängers landet und falls nicht – ob der Titel interessant genug ist, um vom Empfänger geöffnet zu werden. Hier ist es wie bei einer Schlagzeile in der Zeitung: sie sollte neugierig auf mehr machen, aber nicht zu viel versprechen.
Wichtig: Man muss Empfängern in jeder E-Mail die Möglichkeit bieten, sich wieder vom Newsletter abzumelden. Im Zuge der am 25.5.2018 in Kraft tretenden Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) muss man noch detaillierter ausweisen, zu welchem Zwecke die Daten verarbeitet werden.

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